Erbschafts- und Schenkungssteuer – an Ihrer Seite: STB Rudy

Ob Erbschaft oder Schenkung: der Staat fordert seinen Tribut und hält die Hände gegenüber den Steuerzahlern offen. Die Erbschafts- und Schenkungssteuer ist ein immer präsenter werdendes Thema, mit dem sich nur die wenigsten Privatpersonen wirklich auskennen. Ihnen steht Michael Rudy zur Seite. Der erfahrene Steuerberater aus Frankfurt nimmt sich für seine Mandanten Zeit: Zeit, um zu beraten, informieren und steuerliche Möglichkeiten aufzuzeigen. In seiner Steuerkanzlei in Frankfurt steht er seinen Mandanten seit vielen Jahren als erfahrener Ansprechpartner zur Seite und weiß: Bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer gibt es viele steuerliche Potenziale, die nur richtig genutzt werden müssen.

Erbschafts- und Schenkungssteuer: Wie hoch sind die Abgaben wirklich?

Im Rahmen der Erbschafts- und Schenkungssteuer kommen viele Faktoren zusammen, die sich auf die tatsächliche Höhe der Erbschafts- und Schenkungssteuer auswirken. Hierzu gehört unter anderem der Verwandtschaftsgrad zur Erblasserin / Erblasser. Je nach Steuerpersonenkreis gelten unterschiedliche Freibeträge, die genutzt werden müssen. Diese Steuerpersonenkreise teilen sich wie folgt auf:

Erbschafts- und Schenkungssteuer - Steuerklasse 1

  • Ehepartner und eingetragene Lebenspartner: 500.000 €
  • Kinder (Adoptivkinder und Stiefkinder einbezogen): 400.000 €
  • Enkel, die statt einem Kind des Erblassers erben: 400.000 €
  • Enkelkinder, Stiefenkelkinder: 200.000 €
  • Urenkel und weitere Abkömmlinge: 100.000 €

Erbschafts- und Schenkungssteuer - Steuerklasse 2: 20.000 €

  • Eltern, Großeltern (bei Schenkungen)
  • Geschwister und Halbgeschwister
  • Nichten und Neffen
  • Stiefeltern
  • Schwiegereltern und Schwiegerkinder
  • Geschiedene Ehepartner und Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft

Erbschafts- und Schenkungssteuer - Steuerklasse 3: 20.000 €

  • Übrige

Gerne informiert Steuerberater Michael Rudy seine Mandanten in einem persönlichen Beratungsgespräch zu den einzelnen Möglichkeiten und Freibeträgen der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Sie erreichen die Kanzlei in Frankfurt telefonisch unter 069.24003300.